In Nordrhein-Westfalen wurden 2025 über 300.000 Körperschaftsteuerbescheide digital zugestellt. Die Zahl hat sich nahezu verdoppelt und zeigt die wachsende Akzeptanz elektronischer Verfahren.
Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Schnittstelle für Meldungen nach dem KStTG veröffentlicht. Anbieter müssen ab 2027 Informationen für 2026 elektronisch an das BZSt übermitteln. Das Schreiben erläutert Datenschema, DIP-Schnittstelle und Hinweise zur Übertragung.